Verhaltenskodex

1 Präambel

Die CeWOTec gGmbH, im folgenden „CeWOTec“ genannt, versteht sich als Teil einer international verflochtenen Wirtschaft und ist als Betrieb an ihrem Standort Teil der Gesellschaft. Die CeWOTec folgt dem Grundverständnis des „ehrbaren Kaufmanns“ und bekennt sich zu ihrer Verantwortung als Unternehmen.

  • Die CeWOTec beobachtet die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen ihrer geschäftlichen Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft und ist bestrebt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.

  • Die CeWOTec handelt im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien, verhält sich rechtskonform und beachtet insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie im Folgenden festgehalten sind.

  • Die CeWOTec steht für die Ziele und die Inhalte des Code of Conduct und wird im Rahmen ihrer jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend an ihrem Unternehmensstandort nachzukommen.

Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Code of Conduct stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, wird die CeWOTec nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Code of Conduct möglichst dennoch zu wahren.


2 Ethische / moralische Verpflichtung und Integrität

Die CeWOTec verfolgt ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken und unterhält nur mit seriösen Partnern Geschäftsbeziehungen.

Die CeWOTec verhält sich gegenüber Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend. Sie respektiert unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe und die besonderen Gegebenheiten der Länder und Regionen, mit denen die CeWOTec kooperiert. Dabei achtet sie das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, mit denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden.

Die CeWOTec orientiert ihr unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde.

Die CeWOTec baut auf einen freien und fairen Welthandel.


2.1 Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche

Die CeWOTec lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dazu vermeiden wir bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen.
Die CeWOTec handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und hält sich an die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche.


2.2 Fairer Wettbewerb

Die CeWOTec tritt für einen freien und fairen Wettbewerb ein. Die CeWOTec duldet keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellt sicher, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handelt. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnt die CeWOTec ab.


2.3 Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum

Die CeWOTec respektiert die Persönlichkeitsrechte ihrerBeschäftigten, Geschäftspartner und Kunden und befolgt beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit.

Die CeWOTec schützt anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen ihrer Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Die CeWOTec respektiert das geistige Eigentum ihrer Geschäftspartner, Kunden und sonstigen Dritten und achtet beim Austausch von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.


2.4 Wahren von Verbraucherinteressen

Soweit Produkte und Leistungen der CeWOTec die Interessen von Verbrauchern betreffen, werden geeignete Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit und Qualität der Produkte oder Leistungen gewährleisten. Die CeWOTec stellt dabei sicher, dass die Produkte oder Leistungen den jeweils einschlägigen gesetzlichen verbraucherschützenden Bestimmungen entsprechen.

Im Rahmen von Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigt die CeWOTec die Verbraucherinteressen, indem die rechtlichen Vorgaben für faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken und Verbraucheraufklärung angewendet werden.


3 Ökologische Verantwortung und Verpflichtung

Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein übt die CeWOTec ihre geschäftliche Tätigkeit ökologisch verantwortlich aus und bekennt sich zum Ziel eines vollständig nachhaltigen Wirtschaftskreislaufs.


3.1 Schutz von Umwelt und Atmosphäre

Die CeWOTec nimmt ihre ökologische Verantwortung wahr, indem die geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Atmosphäre angewendet werden. Sie arbeitet daran, dass die negativen Auswirkungen der geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und die Atmosphäre kontinuierlich reduziert werden.

Die CeWOTec wendet geltendes Recht an und ergreift geeignete Maßnahmen, die sich an gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:

  • Sach- / fachgerechter und verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen, Chemikalien und Abfällen, einschließlich deren Entsorgung

  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen

  • Minimieren von Emissionen aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase)

  • Schonen natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen und Fördern der Kreislaufwirtschaft

  • Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten

  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils sog. „erneuerbarer Energien“ am Energieverbrauch des Unternehmens


3.2 Tier- und Artenschutz

Die CeWOTec beachtet die Grundsätze zum Schutz von Tieren und der biologischen Vielfalt und richtet ihr unternehmerisches Handeln danach aus.


4 Menschenrechte und Arbeitsstandards

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb achtet die CeWOTec die international anerkannten Menschenrechte, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten sind.

Die CeWOTec orientiert sich an den international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wie sie nachfolgend im Code of Conduct aufgeführt sind.

In allen Geschäftsaktivitäten ist die CeWOTec bestrebt, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. Die CeWOTec erwartet das Gleiche von ihren Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützt die CeWOTec hierbei ihre Lieferanten.


4.1 Beschäftigungsverhältnisse

Die CeWOTec behandelt ihreBeschäftigten mit Wertschätzung. Die CeWOTec lehnt jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab.

Die CeWOTec wendet bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende Arbeitsrecht an und erwartet das Gleiche von ihren Vertragspartnern. Den Beschäftigten sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, u.a. ihre Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütung, Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen.

Die CeWOTec respektiert und schützt das Recht der Arbeitnehmer, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.


4.2 Ablehnen von Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer

Die CeWOTec toleriert keine Kinderarbeit und beachtet das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Arbeitsaufnahme. In jedem Fall beschäftigt die CeWOTec keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren.

Praktika werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen organisiert.

Die CeWOTec erwartet von ihren Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.

Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.


4.3 Ablehnen von Zwangsarbeit

Die CeWOTec lehnt Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeder Form ab. Das gilt auch für jegliche Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels und erstreckt sich auf alle Formen unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die nicht mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards vereinbar sind.


4.4 Grundsätze der Vergütung

Die CeWOTec wendet die gesetzlichen oder – soweit praktikabel – tarifvertraglichen Bestimmungen bei der Vergütung von Arbeitsleistungen an. Die CeWOTec stellt sicher, dass bei der Bezahlung von Beschäftigten im Betrieb der geltende gesetzliche, ggf. der tariflich festgelegte oder branchenübliche Mindestlohn nicht unterschritten wird. In Ländern oder Regionen ohne einen gesetzlichen oder tariflichen Lohnrahmen achtet die CeWOTec darauf, dass der geleistete Lohn für eine regelmäßige Vollarbeitszeit ausreichend ist, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu erfüllen.

Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von der CeWOTec nicht geduldet.


4.5 Arbeitszeiten

Die CeWOTec wendet die gesetzlichen oder erlaubten tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub an.

Die CeWOTec achtet darauf, dass

  • die reguläre wöchentliche Arbeitszeit zuzüglich maximal möglicher Überstunden nicht überschritten wird,

  • Arbeitszeitregelungen eingehalten werden.


4.6 Koalitionsfreiheit

Die CeWOTec respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies rechtlich zulässig und möglich ist. Wenn dies nicht zulässig ist, sucht die CeWOTec für ihreBeschäftigten sachgerechte Kompromisse.


4.7 Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot

Die CeWOTec schätzt die Vielfalt ihrer Beschäftigten und fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht. Deshalb bekennt sich die CeWOTec zur Chancengleichheit und lehnt jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab.


4.8 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die CeWOTec beachtet die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards. Sie sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld (Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen), um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten und Dritter zu erhalten.